Blue Hors

Deckbedingungen

Hier finden Sie alles Wissenswerte über Insemination und Samenabgabe

AGB

Geschäftsbedingungen 2023 der Gestüt Blue Hors GmbH EU-Besamungsstation

Die Decksaison beginnt am 01.02.2023 und endet am 15.08.2023. Die Stuten, die nach dem 01.07.2023 zum ersten Mal besamt wurden und nicht tragend geworden sind, kann die 1. Rate für 2024 gutgeschrieben kriegen.

Samenbestellung:

Frischsamen muss spätestens bis 9:00 Uhr am versandtag telefonisch unter +49 170 3208251.

Hier Samen bestellen.

Die Samenlieferung erfolgt an ersten dem Bestellungstag folgenden Werktag mit Nightstar vor 8:00 Uhr. Lieferpreise sind die jeweils geltenden Preise des Lieferunternehmens. Für jeden Versand ist eine Ausfuhrbescheinigung beizufügen.

Der Samen kann auch montags, mittwochs, freitags und samstags (Bestellung Freitag) ab 11 Uhr direkt bei Blue Hors (Tørskindvej 70, DK-7183 Randbøl, Dänemark) abgeholt werden.

Bei der Bestellung sind Besitzer/Rechnungsempfänger, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Stutenname und Lebensnummer (ohne Lebensnummer können wir keinen samen schicken), sowie der gewünschte Hengst anzugeben.

Die Deckscheine müssen vor der ersten Besamung abgegeben/zugesandt werden.

Über die erfolgte Besamung wird ein Deckschein ausgestellt, der erst nach vollständiger Zahlung aller Kosten an den zuständigen Verband und Züchter abgegeben wird. Für nicht vereinbarten Einsatz des Samens (andere Stute als auf dem Versandnachweis , Icsi, Embryotransfer usw.) wird zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Gebühr von 2000 € fällig.

Bei stark frequentierten Hengsten behält sich der Hengsthalter vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken

Zahlungsbedingungen

Bei der ersten Besamung wird die 1. Rate fällig, das restliche Deckgeld ist bei Trächtigkeit der Stute fällig und spätestens zum 1. September 2023 fällig. Bei Nichtträchtigkeit ist ein tierärztliches Attest vorzulegen.

Sonstiges

Wir weisen darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht erhalten, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden.

Ein Embryotransfer muss vor der ersten Bestellung angemeldet werden. Das Deckgeld ist für jeden Embryo zu entrichten. Alle Embryospülungen müssen bis zum 1.09.2023 in einem schriftlichen Spülprotokoll – auch wenn kein Embryo gewonnen wurde – dokumentiert werden. Auch die Empfängerstuten sind zwingend anzugeben.

Icsi ist nicht erlaubt.

Es wird Frisch- und/oder TG-Samen der Hengste angeboten. Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Krankheit, Turniereinsatz etc.) nicht zur Verfügung stehen, kann gegebenenfalls TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden, gegebenenfalls gegen Aufpreis bei einer höheren Decktaxe des alternativ gewählten Hengstes.  Anspruch auf Rückzahlung des Deckgelds besteht nicht.

Besamungsvertrag

Zum Samenversand ist es erforderlich, bei der ersten Samenbestellung einen Deckvertrag zu unterschreiben.